Verzugszinsen berechnen als Freiberufler: Anleitung
Dein Kunde zahlt nicht — und du fragst dich, ob du Verzugszinsen berechnen kannst. Die Antwort: Ja, und du solltest es kennen. Verzugszinsen berechnen als Freiberufler ist kein Zauberei, sondern eine klare rechtliche Grundlage, die dir zusteht.
Wann entstehen Verzugszinsen?
Verzug tritt ein, wenn ein Schuldner trotz Fälligkeit und Mahnung nicht zahlt. Als Freiberufler hast du Anspruch auf Verzugszinsen, sobald:
- Die Rechnung fällig ist (Zahlungsziel überschritten)
- Du eine Mahnung geschickt hast — oder der Verzug automatisch eintritt
Automatischer Verzug: Bei Rechnungen an Unternehmen (B2B) tritt Verzug automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang ein — ohne Mahnung (§ 286 Abs. 3 BGB). Bei Privatpersonen brauchst du eine Mahnung.
In der Praxis als Freiberufler sind fast alle Kunden Unternehmen. Das bedeutet: 30 Tage nach dem Zahlungsziel bist du automatisch im Recht, Verzugszinsen zu fordern.
Verzugszinsen berechnen: Die Formel
Der gesetzliche Verzugszinssatz für B2B-Geschäfte beträgt 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz wird halbjährlich angepasst (zu finden auf der Website der Deutschen Bundesbank).
Formel:
Verzugszinsen = Rechnungsbetrag × Zinssatz × (Verzugstage / 365)
Beispiel:
- Offener Betrag: €2.000
- Basiszinssatz: 3,62% (Beispielwert)
- Verzugszinssatz: 3,62% + 9% = 12,62%
- Verzugstage: 45
Verzugszinsen = €2.000 × 0,1262 × (45 / 365) = €31,12
Das klingt nach wenig — aber es geht nicht ums Geld. Es geht um das Signal: Du nimmst deine Forderungen ernst.
Pauschale Mahnkosten: €40 Entschädigung
Zusätzlich zu den Verzugszinsen hast du als Freiberufler Anspruch auf eine pauschale Entschädigung von €40 pro Verzugsfall (§ 288 Abs. 5 BGB) — auch im B2B-Bereich. Diese Pauschale deckt den Aufwand deiner Mahntätigkeit.
In deiner Mahnung kannst du also fordern:
- Offener Rechnungsbetrag: €2.000
- Verzugszinsen (45 Tage): €31,12
- Mahnpauschale: €40,00
- Gesamtforderung: €2.071,12
Die €40 sind keine Option — das ist dein gesetzliches Recht. Nutze es.
So formulierst du die Zahlungserinnerung mit Zinsen
In der ersten Zahlungserinnerung verzichtest du auf Zinsen — das ist freundlich und oft ausreichend. Ab der zweiten Mahnung (oder wenn du konsequent auftreten willst) kommen die Verzugszinsen dazu.
Formulierung:
„Leider ist Ihre Zahlung für Rechnung [Nr.] vom [Datum] noch nicht bei uns eingegangen. Der fällige Betrag beläuft sich auf €2.000 netto zzgl. €40 Mahnpauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie Verzugszinsen in Höhe von €31,12 (9 Prozentpunkte über Basiszinssatz, 45 Verzugstage). Gesamtbetrag: €2.071,12. Bitte überweisen Sie bis zum [Datum +7 Tage]."
Klare Zahlen, gesetzliche Grundlagen, konkretes Zahlungsziel. Kein Bitten — sachliche Kommunikation.
Verzugszinsen durchsetzen: Was tun bei Zahlungsverweigerung?
Wenn auch nach mehreren Mahnungen keine Zahlung kommt, hast du folgende Optionen:
Mahnstufen:
- Erste Zahlungserinnerung (freundlich)
- Erste Mahnung (mit Verzugszinsen und Fristsetzung)
- Zweite Mahnung (letzte Warnung vor rechtlichen Schritten)
- Inkasso oder gerichtliches Mahnverfahren
Das gerichtliche Mahnverfahren (Mahnbescheid) ist für Freiberufler oft der effektivste nächste Schritt. Es ist günstiger als eine Klage und reicht für unbestrittene Forderungen aus. Lies dazu auch unseren Leitfaden zum Mahnbescheid für Freiberufler.
Verzugszinsen im Vertrag festhalten
Die eleganteste Lösung: Halte die Verzugszinsregelung bereits im Vertrag fest. Eine kurze Klausel:
„Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie eine Pauschale von €40 gemäß § 288 Abs. 5 BGB fällig."
Das schafft Klarheit von Anfang an — und viele Kunden zahlen pünktlicher, wenn sie wissen, dass Konsequenzen folgen.
Verzugszinsen berechnen als Freiberufler ist kein Zeichen von Härte. Es ist Teil einer gesunden Finanzpraxis. Wer seine Zeit korrekt erfasst und Forderungen konsequent durchsetzt, schützt sein Einkommen.
Toggle Time Tracker herunterladen und geleistete Stunden pro Rechnung dokumentieren — für lückenlose Forderungsnachweise.
