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21. März 2026

Abrechenbare und Nicht-Abrechenbare Stunden Richtig Trennen

Abrechenbare und Nicht-Abrechenbare Stunden Richtig Trennen

Du arbeitest 42 Stunden die Woche — aber auf deiner Rechnung stehen nur 26. Wo bleiben die restlichen 16 Stunden? Laut Freelancer-Kompass 2026 investieren Freiberufler in Deutschland durchschnittlich 5 Stunden pro Woche in nicht vergütete Tätigkeiten wie Akquise, Buchhaltung und E-Mails. Bei einem durchschnittlichen Stundensatz von €103 sind das über €25.000 pro Jahr, die nie auf einer Rechnung landen. Abrechenbare und nicht-abrechenbare Stunden sauber zu trennen ist deshalb kein Verwaltungsdetail — es ist die Basis deiner Kalkulation.

Warum die Trennung 2026 wichtiger ist als je zuvor

Die Lage für Freiberufler hat sich verschärft. Der Freelancer-Kompass 2026 zeigt: 43 % haben keine gesicherte Projektauslastung, das monatliche Durchschnittseinkommen ist von €8.432 auf €6.653 gefallen — ein Rückgang von 17 %. Gleichzeitig stieg die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 40 auf 42 Stunden.

Das heißt: Mehr Arbeit, weniger Geld. In diesem Umfeld ist jede Stunde, die du fälschlicherweise nicht abrechnest, bares Geld, das du verschenkst. Und jede Stunde, die du abrechnest, ohne sie vorher vertraglich zu klären, kann zum Streit mit dem Kunden führen.

Die Lösung: Ein klares System, das dir bei jeder Tätigkeit sagt — abrechenbar oder nicht.

Was ist abrechenbar? Die drei Kategorien

Kategorie 1: Eindeutig abrechenbar

Diese Tätigkeiten gehören auf die Rechnung — vorausgesetzt, dein Vertrag schließt sie nicht aus:

  • Direkte Projektarbeit: Entwicklung, Design, Texterstellung, Beratung, Konzeption. Der Kern deiner Leistung.
  • Kundenmeetings: Telefonate, Video-Calls, persönliche Abstimmungen. Stellst du im Angebot klar, dass du Meetings zum Stundensatz abrechnest, gibt es keine Diskussion.
  • Vereinbarte Korrekturrunden: Zwei Korrekturrunden im Angebot? Abrechenbar. Dritte Runde? Ebenfalls — aber zu einem gesonderten Satz.
  • Reisezeit zu Kundenterminen: Gängige Praxis in Deutschland: 50 % des Stundensatzes für Anfahrt. Immer vorab schriftlich festhalten.

Kategorie 2: Grauzone — vertraglich klären

Hier entscheidet dein Angebot, nicht dein Bauchgefühl:

  • Projektbezogene Recherche: Du recherchierst Marktdaten für ein Kundenkonzept — abrechenbar. Du liest einen Branchenblog aus Eigeninteresse — nicht abrechenbar.
  • Einarbeitung in kundenseitige Tools: Der Kunde verlangt ein bestimmtes CMS oder Projektmanagement-Tool. Wenn du es für sein Projekt lernen musst, ist die Einarbeitung abrechenbar. Eigene Skill-Erweiterung dagegen nicht.
  • Koordination mit Dritten: E-Mails und Calls mit Subunternehmern oder Lieferanten im Auftrag des Kunden — abrechenbar, wenn klar projektbezogen.
  • Fehlersuche durch externe Ursachen: Ein Drittanbieter-Plugin crasht dein Setup — die Fehlerbehebung ist abrechenbar. Eigene Programmierfehler eher nicht.

Kategorie 3: Eindeutig nicht abrechenbar

Diese Stunden finanzierst du über deinen Stundensatz:

  • Akquise und Angebotserstellung: Kein Kunde zahlt dafür, dass du ihn als Kunden gewinnst.
  • Buchhaltung und Administration: Rechnungen schreiben, Belege sortieren, EÜR erstellen — dein betrieblicher Overhead.
  • Allgemeine Weiterbildung: Online-Kurse, Fachbücher, Konferenzen ohne direkten Projektbezug.
  • Krankheit und Urlaub: Nicht abrechenbar, aber du musst sie finanzieren — durch einen ausreichend kalkulierten Stundensatz.

Entscheidungsbaum: Abrechenbare vs. nicht-abrechenbare Stunden für Freiberufler

Der Overhead-Faktor: So kalkulierst du richtig

Die meisten Freiberufler unterschätzen, wie stark nicht-abrechenbare Stunden ihren effektiven Verdienst drücken. Hier ein konkretes Rechenbeispiel:

  • Du arbeitest 42 Stunden pro Woche (Durchschnitt laut Freelancer-Kompass 2026)
  • 28 Stunden sind abrechenbar (67 % Auslastung)
  • 14 Stunden gehen für Akquise, Verwaltung, Weiterbildung drauf
  • Dein Stundensatz: €95

Monatsumsatz: 28 × 4,3 Wochen × €95 = €11.438 Effektiver Stundenlohn: €11.438 ÷ (42 × 4,3) = €63,33

Dein tatsächlicher Verdienst pro Arbeitsstunde liegt also ein Drittel unter deinem Stundensatz. Bei einer Auslastungsquote von nur 60 % — die laut Branchenexperten für viele Freiberufler Realität ist — sinkt der effektive Stundenlohn sogar auf €57.

Die Lösung: Kalkuliere deinen Stundensatz auf Basis der realistisch abrechenbaren Stunden, nicht auf Basis einer 40-Stunden-Woche. Mehr dazu im Beitrag Stundensatz erhöhen als Freiberufler.

Overhead-Rechnung: Effektiver Stundenlohn bei verschiedenen Auslastungsquoten

Streitigkeiten vermeiden: Alles im Angebot regeln

Der häufigste Fehler: Tätigkeiten abrechnen, die nie besprochen wurden. Der Kunde sieht auf der Rechnung „4h Abstimmung" und fragt sich: Wann war das? Warum kostet das extra? Laut Freelancer-Kompass 2026 zählt die Akquise mit 62 % zu den größten Herausforderungen — Streit um bereits geleistete Arbeit kannst du dir schlicht nicht leisten.

Formuliere in deinem Angebot konkret:

  • „Konzeption, Umsetzung und eine Korrekturrunde sind im Projektpreis enthalten."
  • „Zusätzliche Abstimmungstermine werden mit €95/Stunde berechnet."
  • „Reisezeit wird zu 50 % des Stundensatzes abgerechnet."
  • „Nicht im Angebot enthaltene Leistungen werden nach Aufwand berechnet — erst nach schriftlicher Freigabe."

Diese Transparenz schützt dich im Streitfall. Und sie gibt dem Kunden Planungssicherheit, was die Zusammenarbeit verbessert.

Ein praktischer Tipp: Schicke dem Kunden nach jedem Monat oder Meilenstein eine kurze Stundenübersicht — bevor du die Rechnung stellst. So kann er Rückfragen stellen, bevor es um Geld geht. Das baut Vertrauen auf und reduziert Reklamationen auf ein Minimum.

Abrechenbare und nicht-abrechenbare Stunden getrennt erfassen

Du kannst deinen Overhead nur managen, wenn du ihn kennst. Erfasse deshalb abrechenbare und nicht-abrechenbare Stunden in getrennten Kategorien:

  • Kunde A — Projektarbeit (abrechenbar)
  • Kunde A — Meetings (abrechenbar, separat ausgewiesen)
  • Intern — Akquise (nicht abrechenbar)
  • Intern — Buchhaltung (nicht abrechenbar)
  • Intern — Weiterbildung (nicht abrechenbar)

Nach vier Wochen hast du ein klares Bild: Wie hoch ist mein tatsächlicher Overhead? Wo verliere ich die meiste Zeit? Welche nicht-abrechenbaren Tätigkeiten kann ich automatisieren oder reduzieren?

Toggle Time Tracker macht diese Trennung einfach. Lege für jede Kategorie ein eigenes Projekt an, starte den Timer mit einem Tap und exportiere am Monatsende einen PDF-Report — getrennt nach abrechenbaren und nicht-abrechenbaren Stunden.

Wer seine Zeiterfassung regelmäßig auswertet, erkennt Muster: Vielleicht frisst Akquise 8 Stunden die Woche, obwohl du nur 4 einplanst. Oder Korrekturrunden dauern doppelt so lang wie kalkuliert — ein Zeichen, dass dein Briefing-Prozess nicht funktioniert.

Mach es dir zur Gewohnheit, jeden Freitag 10 Minuten deine Wochendaten zu prüfen. Stimmen die Kategorien? Fehlen Einträge? Hast du vergessen, einen Timer zu starten? Diese kurze Routine verhindert, dass du bei der Monatsabrechnung Stunden verlierst. Mehr zur Frage, wie du Zeiterfassung als Gewohnheit aufbaust, findest du im separaten Beitrag.

GoBD und Dokumentation: Warum es auch steuerlich zählt

Zeiterfassungsdaten, die als Grundlage deiner Rechnungen dienen, fallen unter die GoBD-Aufbewahrungspflicht. Seit dem aktualisierten BMF-Schreiben vom Juli 2025 gelten klarere Regeln für die digitale Archivierung steuerrelevanter Unterlagen.

Konkret bedeutet das für dich:

  1. Zeitnah dokumentieren — Stunden am selben Tag erfassen, nicht Wochen später rekonstruieren
  2. Eindeutig zuordnen — Jeder Eintrag braucht Datum, Zeitraum, Projekt und Beschreibung
  3. Revisionssicher archivieren — Nachträgliche Änderungen müssen protokolliert werden

Ab 2028 wird die E-Rechnungspflicht auch für Freiberufler und Kleinunternehmer greifen. Deine Zeiterfassung muss dann nahtlos zur Rechnungsstellung passen, damit du bei einer Betriebsprüfung jede Position belegen kannst. Mehr zu den digitalen Buchführungspflichten findest du im Beitrag GoBD-konforme Buchführung.

GoBD-konforme Zeiterfassung: Die vier Anforderungen

Fazit: Klarheit schafft Umsatz

Abrechenbare und nicht-abrechenbare Stunden zu trennen ist kein bürokratischer Aufwand — es ist der Hebel, mit dem du deinen Umsatz steuerst. Wer seine Auslastungsquote von 60 % auf 70 % hebt, verdient bei gleichem Arbeitspensum über €10.000 mehr im Jahr.

Fang heute an: Trenne bei deinem nächsten Projekt konsequent abrechenbare von nicht-abrechenbaren Stunden, überprüfe am Ende der Woche deine Quote, und passe deinen Stundensatz an die Realität an. Schon nach einem Monat weißt du genau, wo dein Geld bleibt — und wie du es zurückholst.

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